Kosten und Ablauf

Kosten und Kostenübernahme
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und den aktuellen Abrechnungsempfehlungen (Stand: Juli 2024). Vor Beginn schließen wir eine Honorarvereinbarung ab, sodass die Kosten für Sie transparent sind.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die ersten Sitzungen (Sprechstunden und probatorische Sitzungen) werden meist ohne Antrag übernommen, anschließend ist ein Antrag erforderlich. Bitte klären Sie die genauen Konditionen vorab mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.
Heilfürsorge
Sowohl die Heilfürsorge der Bundespolizei als auch die der Bundeswehr übernimmt die Behandlungskosten (bei der Bundeswehr mit Überweisung durch die Truppenärztin/den Truppenarzt).
Selbstzahler:innen
Eine Behandlung auf Selbstzahlerbasis ist jederzeit möglich. Vorteilhaft ist hierbei, dass keine Diagnose an Dritte weitergeleitet wird und die Therapie sofort beginnen kann.
Gesetzliche Krankenkassen
Da ich eine Privatpraxis führe, ist eine Behandlung gesetzlich Versicherter grundsätzlich nur im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums kein Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis gefunden werden kann. Bitte dokumentieren Sie Absagen sowie die Dauer der Wartelisten.
Die Kostenerstattung ist von Ihnen selbst bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Gerne unterstütze ich Sie bei diesem Verfahren. Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter anderem hier:
Ablauf der Therapie
Zu Beginn findet ein vertrauliches Erstgespräch statt, in dem wir uns kennenlernen und einen ersten Überblick über Ihr Anliegen, Ihre Hintergründe und Ihre Lebenssituation gewinnen.
In den probatorischen Sitzungen (in der Regel bis zu fünf) erarbeiten wir einen Behandlungsplan mit klaren Therapiezielen. Gleichzeitig können Sie prüfen, ob mein therapeutischer Ansatz für Sie passend ist.
Falls Ihre Krankenkasse einen Antrag erfordert, stelle ich diesen innerhalb der ersten Sitzungen.
Die Dauer einer Therapie richtet sich nach Ihren individuellen Zielen sowie nach Art und Schwere der Symptomatik:
- Kurzzeittherapie: 12–24 Sitzungen
- Langzeittherapie: bis zu 60 Sitzungen
Therapie ist auch online möglich – sprechen Sie mich gerne darauf an.
Mein Ansatz
Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht eine vertrauensvolle und wertschätzende Beziehung. Mein Ziel ist es, Ihnen ein individuell abgestimmtes therapeutisches Vorgehen anzubieten, das Ihre persönliche Situation berücksichtigt.
Die Grundlage meiner Arbeit bildet die kognitive Verhaltenstherapie, ein in Deutschland wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren. Sie geht davon aus, dass Denken, Fühlen und Handeln eng miteinander verbunden sind. Ziel ist es, dass Sie im Verlauf der Behandlung Expert:in für Ihre eigenen Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen werden – und dadurch hilfreiche Veränderungen umsetzen sowie neue Bewältigungsstrategien entwickeln können.
Neben klassischen Methoden der Verhaltenstherapie nutze ich auch Verfahren der sogenannten „Dritten Welle“, wie z.B. emotionsfokussierte Methoden, Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT), Achtsamkeitstechniken.
So erhalten Sie ein individuell passendes und wirksames Behandlungskonzept.